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Wappen

Angermunder Wappen

Das Angermunder Wappen basiert auf dem Siegel der alten Stadt und Freyheit Angermund aus dem Jahre 1521. Es zeigt Erzbischof Engelbert I. von Köln, (vorher Graf Engelbert von Berg). Er hält in seiner rechten Hand das Wappen des Herzogtums Berg, zu dem Angermund lange Zeit gehörte.

Angermund wird 1188 erstmals urkundlich erwähnt: Der Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg kauft das "allodium de angermonde" (das Freigut zu Angermund) für einen geringen Betrag von Kaiser Barbarossa. Damit fällt der früheste schriftliche Nachweis für Angermund ebenso ins 12. Jh. wie die früheste Erwähnung Düsseldorfs. Ein aus Düsseldorf (de Dusseldorp) stammender Kölner läßt in einer auf die Zeit 1135-1159 zu datierenden Kölner Schreinskarte - Vorläufer der heutigen Grundbücher - einen Hausverkauf festhalten.

1423 wird die "Freyheit Angermund" erstmals urkundlich erwähnt. Als Freiheit werden Siedlungen bezeichnet, die im 12. und 13 Jh. unmittelbar neben Schutz gewährenden Burgen gegründet wurden. Sie waren Orte mit eingeschränktem Stadtrecht (Minderstädte). Ihr wichtigstes Recht war das Marktrecht, das den Bewohnern wirtschaftliche Vorteile brachte. Bauern, Handwerkern und Kaufleuten versorgten die Burgbewohner und das Umland. Freiheiten fanden sich  häufig in dünn besiedelten Gebieten, wo der Weg zum Markt in der nächsten Stadt zu weit war.

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