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Eingemeindung 1975

 

Werbeplakat aus dem Jahr 1974

Bei der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein Westfalen wurde die "Großgemeinde Angerland", die sich viele Bürger gewünscht hatten, nicht verwirklicht. Stattdessen gemeindete man die ehemaligen Amtsgemeinden Angermund und Wittlaer zum 1. Januar 1975 in die Landeshauptstadt Düsseldorf ein. (1) Die anderen Amtsgemeinden - nämlich Breitscheid, Eggerscheidt, Hösel und Lintorf - wurden zum gleichen Zeitpunkt in die Stadt Ratingen eingemeindet, die auch Rechtsnachfolgerin des aufgelösten Amts wurde. (2) 

Aus Anlass der nun 50 Jahre zurückliegenden Eingemeindung Angermunds hat Siegfried Hoymann mir ein Interview gegeben, das am 26. März 2025 im Nordboten erschienen ist. Herr Hoymann war damals als Ressortleiter im Amt Angerland unmittelbar mit der Kommunalreform befasst und vetrat danach über Jahrzehnte als Düsseldorfer Ratsherr und Vorsitzender der Bezirksvertretung 5 die Interessen des Düsseldorfer Nordens. Im Interview sprach Herr Hoymann auch über die von den ehemaligen Angerland-Gemeinden vorbereitete Jubiläums-Ausstellung, die erstmals am 18. Mai 2025 beim Bürgerfest auf Schloss Linnep vorgestellt wurde. Die Schau geht jetzt als Wanderausstellung auf Tour.

Für das Bürgerfest unter dem Titel "Ciao Angerland" war Schloss Linnep mit Bedacht gewählt worden, denn das Schloss liegt ziemlich genau in der geografischen Mitte des Angerlands und bot mit seinem fast tausend Jahre alten Wehrturm und dem barocken Haupthaus aus dem 17. Jahrhundert eine attraktive Kulisse. Landes-Innenminister Herbert Reul hielt die Festrede, Düsseldorfs Oberbürgermeister Stefan Keller und Ratingens Bürgermeister Klaus Pesch sprachen über die gelungene Integration der ehemaligen Angerland-Gemeinden in ihre Städte. Die damaligen Widerstände gegen die Gebietsreform sind heute Geschichte einer funktionierenden Demokratie, die man auch einmal feiern dürfe, wie Minister Reul unterstrich.

Bericht über das Bürgerfest im Nordboten

Fotoalbum

(1) § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Mönchengladbach/Düsseldorf/Wuppertal vom 10. September 1974. 
(2) § 13 Abs. 1 dto.

 

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