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Familienwappen

Wappen im Besitz von Marlene von Delft     Wappen im Besitz von Dr. Olaf von Delft - Vorderseite     Wappen im Besitz von Dr. Olaf von Delft - Rückseite

 

In den Familien von Marlene von Delft und Dr. Olaf von Delft ist jeweils ein Wappen überliefert. Marlene und Olaf sind beide direkte Nachfahren von Henrich von Delft (1860-1933) und seiner Frau Anna Maria Sophie Dresen (1866-1909).

Marlene schreibt über ihr Wappen: "Ich besitze ein altes Glasoriginal, das aber leider keine Farben enthält. Durch mündliche Überlieferungen meiner Mutter kann ich sagen, dass es blau-silber sein soll." Wappen und Namen sind ergänzt um die Jahreszahl 1331.

Olafs Exemplar wurde 1969 von "Ernst und Familie" aus Denver als Weihnachts- und Neujahrsgruß verschickt. Im Dezember 2007 schrieb Olaf, dass ihm der Absender unbekannt sei, und weiter: "Soweit ich aber noch weiß, ist Karl (1889-1964, Bruder meines Großvaters Werner von Delft) nach Amerika ausgewandert; ich glaube in die Nähe von Denver."  Der Empfänger des Wappens war nach Olafs Erinnerung sein Onkel Fritz von Delft (1900 - ca. 1970), nach dessen Tod das Wappen in Olafs Familie gelangte. Seitdem wurde für Karl und dessen zweite Frau Maria geb. Javurek (1897-1976) zunächst die Einreise nach Brasilien im Jahr 1947, und die Einreise in die USA 1955 nachgewisen. Spätestens seit 1958 wohnten sie in Des Moines (Iowa), wo Karl 1964 verstarb. Maria starb lt. Social Security Death Index im Dezember 1976 im Jefferson County (Colorado). Ihr Grab befindet sich auf dem Crown Hill Cemetery von Wheat Ridge, einer Vorstadt von Denver (Colorado). Das örtliche Beerdigungsinstitut teilte auf Anfrage mit, dass die Kinder der Verstorbenen aus deren erster Ehe mit Wilhelm Kuepper (1895-1941) die Inschrift "IN LOVING MEMORY MARIA VON DELFT 1897-1976" wählten. Bei den weiteren Recherchen fand sich auch der Nachruf  für die Tochter Ethel Kuepper (1922-2002). Darin werden als ihre  Eltern „Guilherme and Maria (Javurek) Kuepper“ sowie ihr Bruder Ernst und ihre drei Schwestern namentlich genannt. "Ernesto Kuepper", 25 Jahre alt und seine Frau Albertina kommen 1953 als brasilianische Staatsangehörige von Santos nach New York. Nach dem Adressbuch von 1958 wohnten sie in Des Moines (Iowa), wo zur gleichen  Zeit auch Karl von Delft mit seiner Frau Maria geb. Javurek ansässig waren.  1970  waren "Ernst und Tina Kuepper"  in Denver wohnhaft, wo Mutter Maria 1976 stirbt. Später übersiedelten "Ernest und Tina Kuepper" nach Lakewood (Colorado).  Dort lebten auch Ernsts Schwestern Maria Hilda (verh. Merkler, 1924-2015) und Hannelore (verh. Pacher, 1931-2010). Wie sie erreicht Ernst ein hohes Alter, der mit fast 92 Jahren heute  in Arvada (Colorado) wohnt.  All diese Indizien beweisen, dass Ernst, Ernesto, Ernest Kuepper (*1928) derjenige war, der als "Ernst und Familie" seinem Stiefonkel Fritz das Familienwappen von Delft 1969 zu Weihnachten schenkte. Die 2007 begonnenen Recherchen sind damit im Januar 2020 endlich abgeschlossen.  

Während für beide Exemplare des Wappens deren familieninterne Herkunft geklärt ist, sind die bei der Stiftung festgelegte Farbgebung, der Stifter und das Stiftungsdatum unbekannt. Beide Fassungen des Wappens sind heraldisch korrekt gestaltet: mit obligatorischem Schild und Oberwappen (Helm, Helmzier und Helmdecke). Im Schild sehen wir oben zwei liegende Rauten, in der Mitte einen liegenden Balken, darunter einen nach rechts schreitenden Löwen. Der Helm wird geziert von einem nach rechts stehenden Löwen. Hinweis: ein Wappen wird immer aus Sicht des Trägers, also von hinten, betrachtet. Dadurch wird auf einer Abbildung die linke Seite stets als rechts bezeichnet. Die von Marlene genannte Tingierung (Farbgebung) blau-silber entspricht der Regel, dass in den Wappen Farbe stets an Metall stoßen soll. Auch die Farben rot-silber (weiß) im Wappen von Olaf sind heraldisch korrekte Farben, die durch ihren Kontrast die Fernwirkung eines Wappens bewirken. Das Wappen findet sich in keinem der einschlägigen Verzeichnisse. Doch es gibt tausende und abertausende von Wappen, die nie in einer Wappenrolle, bzw. einem Wappenbuch aufgenommen wurden.

Die Antwerpener Familie "van Delft" führt schon im 14. Jahrhundert in ihrem Wappen zwei Rauten über einem liegenden Balken in rot-silberner Tingierung. Der Balken steht für eine Gracht, niederländisch und niederdeutsch für Kanal, Graben. In alter Zeit verwendete man als Synonym für Gracht auch das Wort Delft. Möglicherweise wurde das Wappen mit dem schreitenden Löwen von einer Seitenlinie der Antwerpener Familie gestiftet.

Die Heinrich von Delft (1887 - ca. 1969), einem weiteren Bruder von Karl, Fritz und Werner, zugeschriebene Aussage, die ältesten, in Mülheim/Ruhr belegten Träger des Namen von Delft seien hugenottischer Abstammung und hätten ihre Wurzeln in Flandern und Nordfrankreich, ist unbewiesen. Sie könnte aber auf der Annahme beruhen, dass der schreitende Löwe im Familienwappen identisch ist mit dem Wappentier des Herzogtums Brabant.

Heinz Dieter Von Delft (*1943) sieht einen Bezug zum Hessischen Löwen. "Theodoricus de Heyssen" (* um 1315 + 23.04.1395) wird 1334 als Herr auf „Haus Dyrsvort“ im Kirchspiel und Gericht Bislich am Niederrhein urkundlich erwähnt. Um 1340 ist er mit Elisabeth von Biesterfeld verheiratet. Aus dieser Ehe geht die Tochter Hillegont (auch Hille oder Hilla) hervor. 1348 wird er als Dietrich "Derx" von Hessen, Clevischer Ritter und Herr auf Haus Diersfordt erwähnt. Zu diesem Zeitpunkt ist er in zweiter Ehe mit Jutte von Delft verheiratet, von der weder Lebensdaten noch Abstammung überliefert sind, die aber vermutlich aus der Antwerpener Linie stammt. Die bereits erwähnte Tochter Hillegont erbt Haus Diersfordt, das durch ihre Heirat an Adolf von Wylich (Alef van Wylakken) aus dem Weseler Stadtpatriziat fällt. Die Stiftung des Wappens anlässlich der Heirat Derx von Hessen  mit Jutte von Delft ist auszuschließen, wenn 1331 in Marlenes Wappen das korrekte Stiftungsjahr ist. Es stellt sich deshalb die Frage, auf Grund welcher Information dem Wappen von Marlene die Jahreszahl 1331 hinzugefügt wurde.

Da die aus der Mülheimer Linie stammenden von Delfts ihre Abstammung bislang nicht auf den unbekannten Wappenstifter zurückführen können, wäre eine Führung des Wappens weder historisch noch rechtlich korrekt. Nach herkömmlichem Brauch sind ohne besondere Bestimmungen des Wappenstifters die Nachkommen im Mannesstamm führungsberechtigt. In Deutschland gibt es im kodifizierten Recht  keine Vorschrift, die vom Wortlaut rechtsbegründend direkt das Recht an einem Familienwappen regelt. Es gibt auch keine Vorschrift, die vom Wortlaut direkt ein solches Recht vor Missbrauch schützt. Jedoch sind die im Laufe der Zeit entstandenen Regeln der Wappenkunde als Gewohnheitsrecht anzusehen, das nach Art. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) als anerkannte Rechtsnorm auch Gesetzeskraft hat. (vgl. Töteberg, Heraldische Mitteilungen, Hannover 1963)

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